Mitglied werden
Hundeführerinnen und Hundführer der Armee
Ehemalige Hundeführerinnen und Hundeführer der Armee
Berufshundführerinnen und Berufshundeführer der Bundesämter
Angehörige der Armee, die als Ausbilder oder im Einsatzbereich des Militärhundes
tätig sind oder waren, mit Ausnahme der Lernenden
Hundeführerinnen und Hundeführer von Polizeikorps und des Grenzwachtkorps
Hundeführerinnen und Hundführer von Sicherheitsdiensten und Bewachungsorganisationen
Jugendliche im Alter von 16-20 Jahren
Ausländische Diensthundeführer
Umteilung, Funktionsänderung, Ausscheiden
Umteilung oder Ausscheiden aus den obgenannten Funktionen bringt die Mitgliedschaft nicht zum Erlöschen.
Die genauen Aufnahmebedingungen könne hier als pdf Datei heruntergeladen werden:
Aufnahmebedingungen für Mitglieder (464)
